ELSTER-Abgabe — So funktioniert die elektronische Übermittlung
Schritt-für-Schritt Erklärung für die Anmeldung bei ELSTER und den Upload deiner Steuererklärung.
Zum ArtikelMit Kindern sparst du automatisch Steuern. Wir zeigen dir, wie der Kinderfreibetrag funktioniert, welche Betreuungskosten anerkannt werden und wie du das Maximum rausholst.
Kinder sind teuer — das weiß jede Familie. Zum Glück hat der deutsche Staat das auch kapiert. Es gibt nicht nur einen Weg, sondern gleich zwei, wie du bei deiner Steuererklärung profitierst: den Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Das ist nicht einfach nett gemeint, sondern kann schnell mehrere hundert Euro im Jahr ausmachen.
Die gute Nachricht: Du musst gar nichts Verrücktes tun. Die meisten Eltern kriegen diese Vorteile automatisch, wenn sie ihre Steuererklärung einreichen. Aber es gibt Tricks und Kniffe, wie du wirklich das Maximum rausholst. Und ja — manche Ausgaben zählen, manche nicht. Wir sortieren das für dich.
Der Kinderfreibetrag ist kein Geld, das du ausgezahlt bekommst. Es ist ein Betrag, mit dem du dein zu versteuerndes Einkommen reduzierst. 2026 liegt der Kinderfreibetrag bei 6.384 Euro pro Kind im Jahr. Das bedeutet: Von deinem Einkommen wird dieser Betrag einfach abgezogen, bevor die Steuern berechnet werden.
Konkret heißt das: Wenn du 50.000 Euro verdienst und ein Kind hast, wird nur noch 43.616 Euro versteuert. Bei einem Steuersatz von etwa 22% spart das dir rund 1.400 Euro pro Jahr. Mit zwei Kindern wird’s noch besser. Das ist echtes Geld, das dir bleibt.
Wichtig zu wissen: Der Kinderfreibetrag wird dir automatisch gewährt, wenn du die Steuererklärung einreichst und dein Kind in Deutschland angemeldet ist. Du brauchst da nichts Extra zu machen — aber du musst es der Behörde mitteilen.
Während der Kinderfreibetrag für alle Eltern gleich ist, sind die Betreuungskosten individuell. Und hier wird’s interessant: Viele Eltern zahlen Kindergarten, Krippe oder Nachmittagsbetreuung aus ihrer eigenen Tasche. Diese Ausgaben sind zu 2/3 absetzbar — bis zu einer Obergrenze von 4.000 Euro pro Kind und Jahr.
Das heißt konkret: Wenn du 3.000 Euro pro Jahr für die Kita zahlst, kannst du 2.000 Euro davon in deiner Steuererklärung angeben. Bei einem Steuersatz von 22% sparst du da rund 440 Euro. Mit zwei Kindern in der Betreuung wird’s schnell ein paar hundert Euro mehr.
Aber Achtung: Es müssen offizielle Betreuungseinrichtungen sein. Babysitter im Nachbarhaus zählen nicht dazu. Und: Nur wenn du arbeitest, studierst oder dich fortbildest, werden die Kosten anerkannt. Der Partner muss auch arbeiten oder in Elternzeit sein — sonst wird es knifflig.
Nicht jede Rechnung ist gleich. Hier ist, was das Finanzamt anerkennt:
Krippen & Kindergärten: Vollständige Gebühren für anerkannte Einrichtungen
Tagesmutter/Tagesvater: Betreuungsentgelte (aber: Qualifikation wichtig)
Schulbetreuung: Hortgebühren und Nachmittagsbetreuung
Ferienbetreuung: Feriencamps und Ferienprogramme
Private Babysitter: Auch wenn gut qualifiziert
Schulgebühren: Private Schulunterricht zählt nicht
Verpflegung & Materialien: Extra Kosten für Essen oder Bastelmaterial
Fahrtkosten: Fahrtdienste zur Betreuung (auch wenn nötig)
Hier ist der Kniff: Du bekommst BEIDE Vergünstigungen. Der Kinderfreibetrag reduziert dein Einkommen, und die Betreuungskosten werden zusätzlich abgezogen. Das ist kein Entweder-Oder — es ist ein Sowohl-als-Auch.
Wenn beide Partner arbeiten und zusammen zwei Kinder in der Kita haben, dann sieht die Rechnung ungefähr so aus: Jedes Kind bringt 6.384 Euro Freibetrag (12.768 Euro zusammen). Dazu kommen die Betreuungskosten — sagen wir, 3.000 Euro pro Kind pro Jahr. 2/3 davon sind 2.000 Euro pro Kind, also 4.000 Euro zusammen. Das ist ein Einkommen-Reduktion von über 16.000 Euro pro Jahr. Bei 22% Steuersatz spart ihr zusammen rund 3.500 Euro. Nicht schlecht, oder?
Kita-Rechnungen, Kindergarten-Quittungen, Hortrechnungen — alles sammeln. Du brauchst die Originalbelege oder Kopien davon. Digitale Speicherung ist ok, aber: Halte die Belege mindestens 10 Jahre. Das Finanzamt kann jederzeit nachfragen.
Manche Kitas rechnen Betreuung und Essen zusammen ab. Frag nach einer Aufschlüsselung. Nur der Betreuungsanteil zählt. Wenn die Kita das nicht macht, musst du selbst eine angemessene Aufteilung vornehmen — etwa 70% Betreuung, 30% Essen.
In ELSTER geht’s unter Anlage Kind. Dort werden die Betreuungskosten eingetragen. Das System rechnet dann automatisch die 2/3 aus und zieht die maximal 4.000 Euro Obergrenze ein. Du musst das nicht selbst machen.
Es gibt Pauschalen für Spielmaterial oder Getränke? Auch die zählen als Betreuungskosten. Ebenso Anmelde- oder Verwaltungsgebühren. Alles, was mit der Betreuung zusammenhängt, ist absetzbar.
Ja, vollständig. Der Kinderfreibetrag ist unabhängig von deinem Einkommen oder deiner Arbeitszeit. Du bekommst die volle Summe, egal ob du 20 oder 40 Stunden die Woche arbeitest. Sogar wenn du gerade in Elternzeit bist und gar nicht arbeitest, zählt das Kind. Einzige Ausnahme: Du hast das Kind nicht die ganze Zeit im Jahr, weil es erst später geboren wurde oder adoptiert wurde.
Das ist die knifflige Frage. Das Finanzamt sagt: Nur wenn die Betreuung notwendig ist, damit du arbeiten kannst. Wenn du von zu Hause aus arbeitest und dein Kind daheim betreust, dann geht das nicht. Aber wenn du einen Hort zahlst, damit dein Schulkind nach der Schule betreut wird — während du arbeiten gehst — dann zählt das. Grauzone: Homeoffice mit Kita-Platz. Da kommt es auf die Umstände an. Im Zweifelsfall frag den Steuerberater.
Der Kinderfreibetrag wird automatisch so verteilt, dass beide Partner profitieren. Wenn ihr zusammen veranlagt seid, funktioniert das automatisch. Aber: Es kann sinnvoll sein, einzeln zu veranlagen, wenn ein Partner viel weniger verdient. Das solltest du mit einem Steuerberater durchspielen. Bei den Betreuungskosten ist es ähnlich: Beide müssen arbeiten (oder einer in Elternzeit sein), damit’s zählt.
Das ist wichtig: Nein. Private Babysitter oder nicht-registrierte Tagesmütter zählen nicht. Die Tagesmutter muss angemeldet und versichert sein. Es gibt da offizielle Vermittlungsstellen. Wenn du über so eine Stelle angestellt ist, wird’s anerkannt. Wenn du sie privat zahlst, ohne dass sie registriert ist — leider nicht.
Mit Kindern sparst du beim Finanzamt automatisch Geld — durch den Kinderfreibetrag und die absetzbare Betreuung. Der Kinderfreibetrag ist einfach: 6.384 Euro pro Kind, punkt. Die Betreuungskosten sind individueller, aber die 2/3-Regel und die 4.000-Euro-Obergrenze sind fest.
Das Maximum rausholst du, wenn du alle Belege sammelst, eine klare Aufschlüsselung von Betreuung und Verpflegung hast, und bei ELSTER alles korrekt einträgst. Mit zwei Kindern in Betreuung kannst du schnell 3.000+ Euro pro Jahr sparen. Das ist keine Kleinigkeit.
Hol dir alle Details zur ELSTER-Abgabe oder informier dich über andere Steuerspar-Möglichkeiten.
Mehr zum Thema ELSTERDieser Artikel bietet allgemeine Informationen zu Kinderfreibetrag und Kinderbetreuungskosten in Deutschland. Die Steuergesetze ändern sich regelmäßig, und individuelle Situationen können unterschiedlich bewertet werden. Diese Information ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Bei Fragen zu deiner spezifischen Situation empfehlen wir dir, einen Steuerberater oder die Beratung beim Finanzamt zu nutzen. Alle Angaben ohne Gewähr.